Green Cult AGB

1. Anwendungsbereich
a. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf ihre Einbeziehung für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen  

2. Angebot und Vertragsschluss
a. Green Cult schließt mit Unternehmern und Verbraucher Verträge ab.
b. Angebote von Green Cult sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Green Cult den Auftrag schriftlich bestätigt, mit der Ausführung der Leistung begonnen hat oder die Ware geliefert hat.
c. Mündliche Zusagen binden Green Cult nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. Dies gilt auch für Werbeaussagen in Wort und Bild oder Produktbeschreibungen. Sie stellen auch keine Zusicherung oder Garantie dar.
d. Green Cult ist berechtigt, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten, wenn sich das Vermögen des Kunden nachhaltig verschlechtert hat oder über dessen Vermögens die Durchführung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. 

3. Abbildungen
a. Die Produktabbildungen können in Form und Farbe leicht von den gelieferten Produkten abweichen. Maßgeblich ist die Produktbeschreibung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Preise verstehen sich netto ab Lager Deutschland zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und Verpackungs- und Versandkosten.
b. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
c. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate, so ist Green Cult berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn das allgemeine Preis- und Lohnniveau in der Branche dies erforderlich macht. Der Kunde wird unverzüglich nach Bekanntwerden der Erhöhung informiert.
d. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig bzw. wie auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen.
e. Lieferung erfolgt nach Eingang der vollständigen Zahlung, soweit nicht anders vereinbart.
f. Der Kunde kann Green Cult gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Seine Leistung darf er nur verweigern, wenn sein Recht hierzu auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Jeder einzelne Auftrag gilt als gesondertes Vertragsverhältnis.

5. Lieferbedingungen; Gefahrübergang
a. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn Green Cult sie schriftlich als verbindlich bestätigt hat. Sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch Green Cult. Muss der Kunde vorleisten, beginnt sie mit dem Eingang dieser Vorleistung bei Green Cult.
b. Green Cult ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Der Kunde ist zur Bezahlung der gelieferten Teilmengen verpflichtet.
c. Hält Green Cult einen Liefertermin nicht ein und muss dies vertreten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er Green Cult schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ohne Lieferung verstreicht.
d. Bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen, die von Green Cult nicht zu vertreten sind, z.B. bei höherer Gewalt, Streik, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Betriebsstörungen oder Störung der Verkehrswege, verlängert sich die Lieferfrist – auch innerhalb eines Verzuges – entsprechend. Dasselbe gilt, wenn diese Umstände bei Lieferanten von Green Cult oder deren Unterlieferanten eintreten. Green Cult wird den Kunden umgehend über solche Hindernisse und die voraussichtliche Dauer informieren.
e. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist Green Cult berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung tatsächlich entstandenen Kosten oder 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen, es sei denn der Kunde kann Green Cult einen geringeren Schaden nachweisen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist kann Green Cult vom Vertrag zurückzutreten. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
f. Lieferungen erfolgen ab Lager (EXW INCOTERMS 2010) Green Cult. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Green Cult dem Kunden die Versandbereitschaft der Ware bis zu ihrem Ablauf angezeigt hat. Der Gefahrübergang erfolgt mit Anzeige der Versandbereitschaft.

6. Eigentumsvorbehalt
a. Green Cult behält sich das Eigentum an der Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung erhält, behält sich GREEN CULT das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen aus dieser beglichen sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen durchzuführen oder von Dritten durchführen zu lassen.
b. Der Kunde ist zur Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. GREEN CULT erwirbt an den dadurch entstehenden Gegenständen Miteigentum, das der Kunde bereits jetzt überträgt. Die Höhe des Miteigentumsanteils von GREEN CULT bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Erzeugnissen. Der Kunde hat in diesen Fällen, die im Eigentum oder Miteigentum von GREEN CULT stehende Sache unentgeltlich zu verwahren.
c. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehende Forderung tritt der Kunde bereits jetzt mit allen Nebenrechten sicherungshalber in vollem Umfang an GREEN CULT ab. GREEN CULT nimmt diese Abtretung an. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von GREEN CULT steht, erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von GREEN CULT am Miteigentum entspricht.
d. GREEN CULT ermächtigt den Kunden widerruflich, die an GREEN CULT abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die aus der Abtretung zustehenden Erlöse sind GREEN CULT sofort nach Eingang weiterzuleiten. Auf Verlangen hat der Kunde seine Abnehmer von der Abtretung zu informieren und GREEN CULT die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, damit GREEN CULT eine Offenlegung der Abtretung und/oder Einziehung der abgetretenen Forderungen selbst vornehmen kann.
e. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Greifen Dritte auf Vorbehaltsware und/oder an GREEN CULT abgetretene Forderungen zu, ist der Kunde verpflichtet, GREEN CULT sofort zu unterrichten. Kosten, die GREEN CULT durch einen solchen Zugriff entstehen, trägt der Kunde, sofern der Ersatz nicht von Dritten zu erlangen ist.
f. Bei Übersicherung von mehr als 20% ist GREEN CULT zur Freigabe, der diesen Prozentsatz wertmäßig übersteigenden Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.  

7. Gewährleistung
a. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt wird.
b. GREEN CULT haftet nicht für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Verschmutzung, unsachgemäßen Transport, Behandlung, Lagerung, Verwendung, Nutzung, Montage der Ware oder durch sonstige vom Kunden oder von Dritten zu verantwortende Umstände entstehen. Ein Schaden, der auf spezielle, für GREEN CULT nicht konkret vorhersehbare Einsatzbedingungen der Ware (z.B. Verschmutzungsgefahr) zurückzuführen ist, stellt keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.
c. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter genauer Angabe des Mangels anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
d. Spezifikationen der Ware oder sonstige Angaben über den Vertragsgegenstand dienen lediglich der Beschreibung und enthalten keine Zusicherung für die Beschaffenheit. Abweichungen von diesen Spezifikationen und Angaben sind keine Mängel, wenn sich diese Abweichungen im Rahmen des gesetzlichen oder nach dem Stand der Technik Zulässigen halten und die Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht, wenn GREEN CULT dem Kunden die Spezifikation bei Vertragsabschluss ausdrücklich als solche schriftlich zugesichert hat
e. GREEN CULT darf einen mangelhaften Gegenstand nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Sind die Mängel auch nach einem zweiten Versuch ihrer Beseitigung, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung nicht behoben, oder unternimmt GREEN CULT nicht in angemessenem Zeitraum einen Versuch ihrer Beseitigung, darf der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat GREEN CULT nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, sind alle weitergehenden Rechte des Kunden aus der mangelhaften Lieferung ausgeschlossen.
f. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang 

8. Haftung
a. GREEN CULT haftet nur für Schäden, die von GREEN CULT vorsätzlich, grob fahrlässig oder in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht wurden. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Kaufpreis, begrenzt.
b. Die Regelungen in Absatz 1 gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
c. Soweit nach diesen Bedingungen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von GREEN CULT sowie für die Haftung von Mitarbeitern und Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
d. Sämtliche Haftungsansprüche verjähren in zwölf Monaten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
e. e. Ziffer 7 bleibt unberührt.

9. Sonstiges
a. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
b. Zwischen den Parteien findet für alle Geschäfte ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG).
c. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Ulm Gerichtsstand. GREEN CULT ist jedoch berechtigt, diesen auch an seinem Sitz zu verklagen.